Attacco KRACK alla cifratura del wifi – ecco cosa c’è da sapere


Non è la prima volta che vengono identificate falle nello standard per le reti wireless. È essenziale installare gli aggiornamenti forniti dai produttori.

Bochum- Lunedì è stato reso noto che la cifratura della stragrande maggioranza delle reti WiFi non è inespugnabile a causa di una vulnerabilità del design della cifratura WPA2, che consente il riutilizzo delle chiavi crittografiche, invece che impedirlo. I ricercatori belgi hanno denominato l’attacco basato su questa vulnerabilità “KRACK”.

 Chi può essere colpito?

La vulnerabilità riguarda praticamente tutti i dispositivi che si avvalgono della cifratura WPA2 nella rete wireless, indipendentemente dal produttore. Chi sfrutta tale vulnerabilità può procurarsi accesso al WiFi e quindi a Internet. Nello scenario peggiore l’hacker potrebbe persino manipolare i dati trasmessi sulla rete wireless. Sarebbe quindi possibile sostituire il download di una applicazione legittima con un malware. In base alle informazioni attualmente reperibili, il traffico protetto con il protocollo SSL risulta meno soggetto a tali attacchi.

Dato che però un eventuale malintenzionato deve trovarsi in prossimità della rete wireless che intende attaccare affinché l’attacco vada a buon fine, non ci aspettiamo a breve termine attacchi di massa contro le reti WiFi. Quanto illustrato dai ricercatori è più che altro un “proof of concept”, quindi uno studio sulla fattibilità – prima che venga sviluppato uno strumento effettivamente adoperabile per la conduzione di tali attacchi ci vorrà diverso tempo.

Contromisure

Due i modi per proteggersi:

  • Disattivare il wifi. Una misura però poco praticabile e in taluni casi poco sensata.
  • Utilizzare la VPN con cifratura SSL per tutelare il traffico dati

Cosa possiamo aspettarci?

Nel frattempo i primi produttori hanno sviluppato e rese disponibili le patch di sicurezza necessarie per chiudere la vulnerabilità. Le prime versioni beta di iOS ad esempio contengono già questa patch. Altri produttori dovrebbero seguire a breve. Per alcune distribuzioni Linux tale patch è già disponibile dall’inizio di ottobre, la vulnerabilità non è più sfruttabile di default.

Chiudere questa vulnerabilità non richiede l’acquisto di nuovi dispositivi. È possibile correggerla tramite aggiornamento del firmware. Una volta corretta, il rimedio è retrocompatibile, ossia gli apparecchi che sono stati aggiornati possono ancora comunicare con dispositivi non (ancora) dotati di una patch per la falla di sicurezza. Non appena un produttore rende disponibile un aggiornamento, è possibile scaricarlo tramite l’interfaccia utente web-based del router o direttamente dal sito del produttore. Alcuni router installano gli update automaticamente. Gli utenti di dispositivi mobili dovrebbero altresì verificare se ci sono aggiornamenti per i device utilizzati.

Raccomandiamo fortemente di installare gli aggiornamenti non appena disponibili.

Parallelismi con il passato

Il fatto che la cifratura delle reti wireless presenti vulnerabilità non ci coglie proprio di sorpresa. Sono già state riscontrate e puntualmente chiuse numerose falle di sicurezza nello standard WLAN 802.11 che ormai esiste da 18 anni. I modelli di cifratura obsoleti quali WEP e WPA sono stati progressivamente sostituiti con standard più moderni. Quanto accade al momento è quindi solo la logica conseguenza di quanto si è verificato in passato. Questa non è la prima rivelazione di siffatta natura, né sarà l’ultima.

G DATA è a disposizione degli utenti che desiderano ulteriori ragguagli anche in occasione di SMAU Milano, dal 24 al 26 ottobre pv. stand H09.

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Keine Wahl in der Schweiz: Verbraucher leiden unter Zwangsrouter


Seit einem Jahr können Verbraucher in Deutschland frei entscheiden, welche Endgeräte sie an ihrem Breitbandanschluss einsetzen. In anderen Ländern ist die Gesetzgebung  deutlich weniger verbraucherfreundlich – dazu zählt auch die Schweiz. Dabei zeigt sich am Beispiel Deutschland, dass die sogenannte Routerfreiheit nicht zu den Horrorszenarien führt, die Provider gerne an die Wand malen. Das Gegenteil ist der Fall. 

In der benachbarten EU machte man bereits 2015 deutlich, dass es das Recht jedes Endanwenders ist, selbst zu entscheiden, welches Breitbandgerät er nutzen möchte. Die Realität sieht jedoch anders aus. Millionen von Kunden werden in der EU und teilweise auch in der Schweiz dazu gezwungen, das Modem bzw. den Router des Anbieters zu nutzen. Die Kunden, die für die Einrichtung des Endgerätes ihrer Wahl meist lediglich die entsprechenden Zugangsdaten in Form von Benutzernamen und Passwort benötigen, erhalten diese Informationen selbst auf Nachfrage häufig nicht.

Verbraucher in Deutschland haben es da deutlich besser. Dank des TK-Endgerätegesetz können die Kunden seit dem  1. August 2016 selbst entscheiden, welches Endgerät sie an ihrem Anschluss verwenden. In dem Gesetz wird detailliert festgehalten, dass das öffentliche Telekommunikationsnetz am passiven Netzabschlusspunkt, also an der Anschlussdose an der Wand endet. Durch diese klare Definierung, können die Anbieter nicht mehr argumentieren, dass das Endgerät Teil ihres Netzes ist.

Die Routerfreiheit wurde von zahlreichen Verbraucherorganisationen sowie vom Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE) begrüsst. „Durch einen Routerzwang entstehen Anwendern erhebliche Nachteile, beispielsweise durch fehlende Funktionalitäten der Zwangs-Endgeräte oder Probleme hinsichtlich der IT-Sicherheit und des Datenschutzes“, sagt Simon Kissel, Gründer und CEO des Router-Herstellers und VTKE-Mitglieds Viprinet.

Simon Kissel, Gründer und Geschäftsführer, Viprinet

„Seit einem Jahr können Verbraucher in Deutschland nunmehr frei wählen, ob sie mit dem Standardgerät des Providers zufrieden sind oder ein Endgerät im Handel erwerben wollen, das ihren Bedürfnissen besser entspricht. Das von Providern befürchtete Chaos hat sich aber – wie erwartet – nicht bewahrheitet“, so Simon Kissel.

Die Vorteile der freien Endgerätewahl liegen auf der Hand. So können Endanwender die Leistung sowie den Funktionsumfang ihres Endgeräts und damit ihres Heimnetzwerks erhöhen, indem sie ein höherwertiges Produkt als das Zwangsgerät des Anbieters verwenden. Gehört beispielsweise der Router per Gesetz nicht länger zum öffentlichen Netzwerk, befinden sich sämtliche Daten auch weiterhin im privaten Netzwerk, wodurch die Privatsphäre des Verbrauchers deutlich besser geschützt ist. Kommt es zu Sicherheitsproblemen, muss der Verbraucher zudem nicht mehr warten, bis der Netzanbieter aktiv wird. Stattdessen kann er sich selbst helfen und das Problem beseitigen, indem er ein Sicherheitsupdate selbst aufspielt oder notfalls das Endgerät austauscht.

Der Anbieterwechsel wird ebenfalls leichter, da das „alte“ Endgerät weiterverwendet werden kann. Die Anschaffung eines neuen Gerätes sowie eine komplett neue Konfigurierung sind nicht notwendig.

„Ein offener Wettbewerb um die Gunst der Endverbraucher führt letztlich zwangsläufig auch zu leistungsfähigeren und innovativeren Produkten“, erklärt Christian Auerswald, Geschäftsführer der Auerswald GmbH, die als Anbieter von ITK-Systemen und IP- Kommunikationslösungen auch dem VTKE angehört.

Christian Auerswald, Geschäftsführer, Auerswald GmbH

„Davon profitieren am Ende logischerweise die Kunden – aber auch die Unternehmen, die innovativ und ambitioniert sind.“

In vielerlei Hinsicht verhindert der Routerzwang (ISP Lock) also wichtige Entwicklungen und Trends. Am Mobilfunkmarkt, wo seit jeher die freie Wahl des Endgerätes gilt, zeigt sich deutlich, wie schnell und mitunter revolutionär die Entwicklung voran gehen kann. Das hat dazu geführt, dass Verbraucher nunmehr Dinge mit ihren Handys erledigen können, die mit dem klassischen Telefonieren nichts mehr zu tun haben. Die Unternehmen, die diese Entwicklungen am kundenfreundlichsten vorangebracht haben, sind die, die heute am besten dastehen. Ohne diese Entwicklung fernab von Zwangsprodukten wären Smartphones bei Weitem nicht so leistungsfähig, wie sie es mittlerweile sind.

Trotz mitunter grossen Widerstands können die deutschen Anwender seit inzwischen einem Jahr bei DSL, Kabel oder auch Glasfaser ihr Endgerät nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen wählen. Von Horrorszenarien wie überlasteten Hotlines und Service-Teams, weil Kunden ihre Wunschprodukte nicht zum Laufen bekommen, oder aber von kundeneigenen Endgeräten verursachten Netzzusammenbrüchen keine Spur. Dennoch herrscht in der Schweiz sowie in vielen anderen europäischen Ländern weiterhin der Routerzwang. Die einzige Möglichkeit, die Kunden hier haben, um dennoch das Endgerät ihrer Wahl zu nutzen, ist, dieses hinter den Zwangsrouter des Providers anzuschliessen. Das geht jedoch zu Lasten des Geldbeutels und der Umwelt, schliesslich zahlt der Verbraucher sowohl für die Anschaffung als auch für die Stromversorgung jeweils doppelt.

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Party-Tipps: Mit FRITZ! in den Sommer starten


  • Schnelles WLAN für Freunde – der FRITZ!Hotspot
  • Das FRITZ!-Heimnetz ganz einfach erweitern
  • Mit der FRITZ!Box bequem Musik streamen
  • Mit dem FRITZ!Fon die Türsprechanlage bedienen

Berlin | Gute Musik, leckeres Essen und kühle Getränke – die Partysaison steht vor der Tür und FRITZ! hilft die perfekte Feier zu organisieren. Der FRITZ!Hotspot stellt den Gästen bequem und einfach WLAN zur Verfügung. Indem man das FRITZ!-Heimnetz ganz einfach erweitern kann, profitieren Gäste nicht nur von einer größeren Reichweite, sondern auch von einem optimalen Datendurchsatz. Außerdem übernimmt die FRITZ!Box als Mediacenter das Streamen der Lieblingsmusik. Die Musik wird entweder über Smartphone, Tablett oder PC oder über einen angeschlossenen USB-Speicher über das FRITZ!Box-Funknetz beispielsweise direkt auf WLAN- Lautsprecher übertragen. Mit dem FRITZ!Fon kann man von der Terrasse aus mit einem Tastendruck die Türsprechanlage bedienen. Mehr Tipps und Informationen erhalten Anwender unter ch.avm.de/ratgeber.

Schnelles WLAN für Gäste – Der FRITZ!Hotspot

Wenn man die letzten Urlaubsschnappschüsse auf Instagram zeigen möchte oder einen Urlaubs-Vlog auf YouTube streamt, ist schnelles Internet ein absolutes Muss. Mit dem WLAN-Gastzugang der FRITZ!Box steht Gästen im Handumdrehen ein eigener Hotspot zur Verfügung.

Dieser Hotspot ist sicher getrennt vom Heimnetz. So behält man den Überblick, welcher Gast das Netz nutzt,  kann entscheiden, ob sich verbundene Geräte untereinander austauschen können und wie schnell die Geschwindigkeit des Hotspots sein soll. Um Freunden den Zugang zum Hotspot so komfortabel wie möglich zu machen, kann auf der Benutzeroberfläche der FRITZ!Box unter „WLAN“ ganz einfach ein Infoblatt ausgedruckt werden. Darauf steht nicht nur das Passwort für den Hotspot, sondern es wird auch ein QR-Code abgebildet. Scannt man diesen Code, wird man automatisch mit dem Hotspot verbunden.

Platz für viele – Das FRITZ!-Heimnetz einfach erweitern

Die besten Partys stehen unter dem Motto „Je mehr, desto besser“. Allerdings bedeuten mehr Gäste auch mehr Endgeräte, die auf das WLAN zugreifen. Daher lohnt es sich das Funknetz durch weitere Mitglieder der FRITZ!-Familie zu ergänzen, beispielsweise mit einem FRITZ!WLAN Repeater 1750E oder einem FRITZ!Powerline 540E. Dazu einfach WLAN Repeater oder Powerline/WLAN-Adapter in die Steckdose stecken und per Tastendruck mit der FRITZ!Box verbinden. Das Funknetz hat überall denselben Namen und kann mit demselben Passwort genutzt werden. Technologien wie Crossband Repeating, Band Steering oder Multi-User MIMO sorgen nicht nur für mehr Reichweite, sondern garantieren auch einen hohen Datendurchsatz.  Und das Beste daran: Der FRITZ!Hotspot ist automatisch auch dort verfügbar, wo zum Beispiel ein FRITZ!WLAN Repeater für WLAN Abdeckung sorgt.

Die richtige Musik – FRITZ!Box als Mediacenter

Die wichtigste Frage auf einer Party: Welche Musik? Elektro, Smooth Jazz oder doch lieber etwas Rockiges? Damit genug Zeit bleibt, sich über die Auswahl der Musik Gedanken zu machen, greift die Fritz!Box bei der Technik unter die Arme. Einfach den WLAN-Lautsprecher auf der Terrasse aufstellen, per Tastendruck mit FRITZ!Box verbinden und loslegen.

Die Lieblingsmusik kann von Smartphone, Tablett oder PC über das FRITZ!Box-Funknetz direkt auf die Lautsprecher gestreamt werden. So kann man sicher gehen, dass die Streaming App die Lautsprecher auch über die FRITZ!Box erkennt. Sollte man Musik auf einer Festplatte gespeichert haben, ist das auch kein Problem. Durch die NAS-Funktion (Network Attached Storage) der FRITZ!Box kann ein USB-Speichermedium mit der Lieblingsmusik ganz einfach an der FRITZ!Box angeschlossen werden. Mit der FRITZ!App Media oder mit dem FRITZ!Fon wird dann ganz bequem die Musikwiedergabe gesteuert.

Hereinspaziert – Das FRITZ!Fon als Türöffner

Wer kennt es nicht: Man steht auf der Terrasse, die Vorbereitungen für die Party liegen in den letzten Zügen und schon klingeln die ersten Gäste an der Tür. Mit einem FRITZ!Fon ist dieses Szenario kein Problem.Denn damit kann man ganz einfach auf die Türsprechanlage zugreifen und mit einem Knopfdruck die Tür öffnen. Übrigens: Verfügt die Türsprechanlage über eine Kamera, sind die Gäste auch auf dem Displayvon FRITZ!Fon C5 oder C4 zu sehen. Die Türsprechanlage kann analog oder IP-basiert sein und sollte eine einfache IP-Kamera nutzen.